Nun meine Frage: Macht dies die Erhöhung nichtig, muss also eine neue Ankündigung mit 3-Monatsfrist eingehalten werden, oder reicht es, da die Erhöhung ja an sich berechtigt war, den Mietspiegel "hinterherzuschicken" und die neue Miete wäre ab sofort gültig? ... Hier das Schreiben zur Mieterhöhung "Anpassung der Miete Wohnung ...., Sehr geehrte Frau ....., sehr geehrter Herr ....., fur die von Ihnen bewohnte Wohnung mit einer Größe von ca. 97,20 m2 bezahlen Sie zurzeit eine Nettomiete von € 595,84; dies entspricht einer m2-Miete von € 6,12. ... Die sogenannte Kappungsgrenze lasst eine Erhohung von 15 % zu und Herr "Vermieter" bittet Sie, ab dem 01.