Verbot der Abgabe von Kitten als Zuchttier rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ein Katzenzüchter A eine Katze an einen Katzenzüchter B verkaufen mit folgender Einschränkung: die Züchterin B darf mit der Katze züchten, weibliche Kitten der gekauften Katze dürfen allerdings nur mit vorherigen schriftlicher Genehmigung der Züchterin A an andere Züchter verkauft werden, ein Verkauf als sogenanntes Liebhabertier (wird nicht zur Zucht eingesetzt) bedarf keiner Zustimmung. Männliche Nachkommen der Katze dürfen gar nicht als Zuchttier abgegeben werden, sondern ausschließlich als Liebhabertier. Der volle Zuchtpreis ist von Züchterin B gezahlt worden.