Erbe eines TV´s verlangt Gebühren, die der TV selbst nie in Rechnung gestellt hat.
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Unsere Tante hat mit unserem Vater bzw. meiner Schwester und mir nie eine Testamentsvollstreckergebühr vereinbart und es wurde uns auch nie eine Gebühr in Rechnung gestellt. ... Anstatt uns die TV-Gebühr für die Jahre 2004 - 2016 in Rechnung zu stellen, würde er aber - "zu unseren Gunsten" - lediglich eine Avalprovision in Höhe von ca 15.000€ in Rechnung stellen, da unsere Tante im Namen der Gesellschaft einen Kredit zur Instandhaltung der Immobilie aufgenommen hat, für den sie angeblich allein persönlich haftete und sie damit ein hohes Risiko eingegangen wäre. Abgesehen davon, dass unser Vater ebenso persönlich für den Kredit haftete, stellt sich die Frage, ob a) unser Onkel überhaupt dazu berechtigt ist, eine TV-Gebühr von uns zu verlangen, wenn unsere Tante nie etwas in Rechnung gestellt hat und es nie eine Gebührenvereinbarung gab und b) ob einfach so eine Avalprovision verlangt werden kann, wenn hierzu vorher nie etwas vereinbart wurde und das Risiko zudem nie eingetreten ist.