Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Schließen zwei Personen einen Vertrag, so gilt zunächst einmal der Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda" = Verträge sind einzuhalten. Dementsprechend kommt – entgegen einer weit verbreiteten Auffassung – ein Recht zum Rücktritt von einem Vertrag nur dann in Betracht, wenn es entweder
- ausdrücklich mit dem Vertragspartner vereinbart wurde oder dieser in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen ein Rücktrittsrecht einräumt und/oder
- ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Gesetzliche Rücktrittrechts existieren hierbei insbesondere für
- Haustürgeschäfte
- Fernabsatzgeschäfte
- Finanzierte Geschäfte
Haben Sie den Traktor somit in den Geschäftsräumen des Verkäufers gekauft, so können Sie sich auf ein Rücktrittsrecht nur dann berufen, wenn der Traktor finanziert wurde oder der Verkäufer in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen ein Rücktrittsrecht vorsieht.
Sie sollten aus meiner Sicht daher zunächst einmal in Erfahrung bringen, ob der Verkäufer allgemeine Vertragsbedingungen verwendet und ob darin ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist. Ansonsten sollten Sie Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und ihm mitteilen, dass Sie ein besseres Angebot erhalten haben. Möglicherweise kann mit ihm dann auch im Hinblick auf künftige Geschäfte noch nachverhandelt werden.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Vogt
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Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
naja es war nur die rechnung da war der preis des schleppers draufgestanden und ich hab drauf unterschrieben und zurückgeschickt also sollte ich erstmal noch mit dem verkäufer sprechen oder ob mann net doch zurücktreten kann!!!!
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie den Traktor telefonisch bestellt haben und im Anschluss die Rechnung unterschrieben und per Post zurück gesendet haben, könnte ein Fernabsatzgeschäft mit der Folge eines Rücktrittsrechts nach § 312d BGB
vorliegen. Hierzu wäre allerdings Voraussetzung, dass der Händler Bestellungen im Allgemeinen auf diese Art und Weise abwickelt. Fanden die Verhandlungen im Laden statt, wird kein Rücktrittsrecht bestehen.
Sie sollten daher auf jeden Fall Kontakt zum Verkäufer aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt