Der Geschäftsführer muss sich auf diese Zahlungen anrechnen lassen, was er von Kassen oder Versicherungen an Krankengeld, Krankentagegeld oder Rente erhält, soweit die Leistungen nicht ausschließlich auf seinen Beträgen beruhen. (2) Der Geschäftsführer tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche an die Gesellschaft ab, die ihm gegenüber Dritten wegen der Arbeitsunfähigkeit zustehen. ... Satz 1. § 6 Versicherungen Die Gesellschaft schließt für den Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O") mit einer Deckungssumme von Euro 5 000 000,- (iW: Euro Fünf Millionen) je Schadensfall für den Fall ab, dass er wegen einer bei Ausübung seiner Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung von einem Dritten oder der Gesellschaft auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. § 7 Versorgungszusage Der Geschäftsführer kann wie die anderen Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersvorsorge gemäß den Richtlinien der Gesellschaft teilnehmen. § 8 Spesen (1) Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die dem Geschäftsführer in der Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages entstehen, werden ihm gegen Beleg nach den steuerlich zulässigen Höchstsätzen erstattet. (2) Soweit sich der Geschäftsführer bei seinen geschäftlichen Reisen öffentlicher Verkehrsmittel bedient, ist er berechtigt bei Bahnreisen, die erste Klasse zu benutzen.