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65 Ergebnisse für beleidigung sachbeschädigung

Staatshaftung
vom 22.6.2019 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Mit der Stadtverwaltung (d. h. dem durch den Oberbürgermeister einer großen deutschen Stadt vertretenen Dezernenten) steht ein Rechtsstreit kurz vor der Tür. Es geht um eine Mietrechtsfrage. Man will mich aus der Wohnung werfen: entweder ganz, oder temporär.
Einspruch gegen Strafbefehl einlegen oder Geldstrafe annehmen
vom 10.4.2014 60 € Historischer Preis
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Die beiden standen da, zeigten ihr den Mittelfinger und beschimpften sie mit Beleidigungen schlimmerster Art, darunter die Worte "Fotze", "Hure", sowie weitere zahlreiche Beleidigungen, die ich nicht näher schildern möchte aber aufgrund der Lautstärke klar zu hören waren. ... Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich Anzeige erstatte, um geraubten Schlaf, verminderte Arbeitsfähigkeit, Beleidigungen übelster Art und Sachbeschädigung (wohl wenig erfolgsversprechend gegen unbekannt) und die generelle Minderung meiner Lebens- und Arbeitsqualität geltend zu machen, der Vandalismus und die Belästigungen noch weiter in Art und Häufigkeit zunehmen, weswegen ich vorerst versuchen werde den Vater des Geschädigten meinen Standpunkt zu erklären, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Üble Nachrede - 186 StGB
vom 16.9.2007 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass mir auf diesem unkomplizierten Weg ein Problem abgenommen werden kann. Am gestrigen Samstag wurde ich unvermittelt von einer mir bekannten jungen Dame angesprochen, warum ich das Gerücht verbreiten würde, sexuellen Kontakt mit ihr gehabt zu haben. Da dies nicht der Fall war, begann ich nachzufragen, von wem sie dieses Gerücht habe.
Erbengemeinschaft
vom 8.12.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zum Thema: Bei dem folgenden Fall handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, die aus 2 Personen einer Familie besteht. Wegen einer Erkrankung des Erblassers war Erbe 1 mehrere Jahre als Vermögensverwalter des Erblassers tätig. In dieser Zeit hat Erbe 1 ohne Kenntnis des Erblassers und ohne Rechtsgrund diverse Beträge (teilweise offensichtlich mit gefälschter Unterschrift des Erblassers) von den Konten des Erblassers vereinnahmt.