Nr. 1:Recht der Stadtwerke Bremen AG, Anlagen zur Fernwärmeversorgung nebst Zubehör zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. ... Mai 2021 fällig, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen, jedoch nicht vor Ablauf einer Woche nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung der Notarin an den Käufer, dass 1.)zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, und zwar mit Rang nur nach den in § 1 Ziffer (3) aufgeführten Belastungen oder mit Rang nach Grundpfandrechten, bei deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat, 2.)die Zustimmungserklärung des Wohnungsverwalters in öffentlich beglaubigter Form und der Nachweis seiner bestehenden Verwaltereigenschaft vorliegt, 3.)die Löschungsunterlagen für die nicht übernommenen Belastungen auflagenfrei oder aber mit der Maßgabe vorliegen, hiervon gegen Zahlung eines Betrages, der insgesamt nicht höher als der vereinbarte Kaufpreis ist, Gebrauch zu machen und damit die Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes in Abteilung II und III des Grundbuches gemäß § 6 Ziffer (1) dieses Vertrages sichergestellt ist. ... Die Notarin hat des Weiteren die Vertragsparteien, insbesondere den Käufer darauf hingewiesen, dass außer den vorgenannten Fälligkeitsvoraussetzungen, zur Auszahlung des durch Kreditmittel zu finanzierenden Kaufpreises zugunsten jenes Kreditinstitutes durch den Käufer eine Grundschuld oder Hypothek bestellt und die Eintragung im Grundbuch erfolgt bzw. sichergestellt sein muss; in diesem Zusammenhang hat die Notarin auch auf die Bearbeitungszeit bei ihr und bei den Grundbuchämtern hingewiesen. (4)Bei Fälligkeit hat der Käufer aus dem Kaufpreis zunächst die nicht übernommenen Belastungen in der von den Gläubigern angeforderten Höhe abzulösen.