Zwangsversteigerung / Wohnrecht als Ersatz für Ehegattenunterhalt
vom 4.8.2009
30 €
Historischer Preis
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Die mit der Ausübung des Wohnungsrechts verbundenen laufenden Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, trägt jedoch der Wohnungsberechtigte.