Kurzarbeit nicht wirksam, Gehalt zu gering.
vom 19.2.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses (befristeter Arbeitsvertrag über 10 Monate) entzog er mir jedoch diesen Aufschlag und berechnete rückwirkend nur 60% für alle Monat der Kurzarbeit, weshalb ich mit der letzten Lohn-Auszahlung nur noch einen Bruchteil meines Gehalts bekam. ... Im Arbeitsvertrag gibt es zur Kurzarbeit keine Klausel, es gibt keine Betriebsvereinbarung da kein Betriebsrat und es gibt auch keinen Tarifvertrag.