Mir soll in der Abmahnung der Verkauf von LED-Ventilkappen ohne Zulassung für den Straßenverkehr verboten werden. ... ">12 O 238/11</a>) steht folgendes (Beschluss in dem einstweiligen Verfügungsverfahren): Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiederhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, Im geschäftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeug-Beleuchtungsartikeln in der Bundesrepublik Deutschland, Artikel, die in der vom Kraftfahrzeug-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, anzubieten und in den Verkehr zu bringen, wenn diese nicht mit dem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind, wie geschehen in dem Angebot mit der Nummer XXXXXXXX auf der Verkaufsplattform eBay und dokumentiert in den Bildschirmausdrucken, die dem Verfügungsantrag als Anlage A1 beigefügt sind.