Grössere gezielt durchgeführte formalrechtliche Vermögensübertragungen fanden also seit den 1970er Jahren zur zweiten Ehefrau nicht mehr statt, aber natürlich hat Wilhelm für den Familienunterhalt gesorgt, als die Kinder noch im Haus lebten und auch für den Unterhalt der Ehefrau, als die Kinder irgendwann ausgezogen waren. ... Welche Antworten erhoffe ich mir: Ich erwarte hier jetzt keine endgültige Berechnung oder Rechtsberatung, die jedes Detail exakt berücksichtigt (es sind hier ja auch nicht alle Details geschildert, die vielleicht relevant sein können), sondern es geht nur um eine neutrale, unparteiische Einschätzung, ob Anna und Berta ungefähr recht haben, so dass es sich für sie lohnt, einen Rechtsanwalt zu bezahlen oder ob ihre Ansprüche eher unbegründet sind, damit wir alle wissen, worauf wir uns einstellen müssen.