Gewerbebetreibender erwirkt privaten Eindruck - welche Konsequenzen?
vom 29.1.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Ich möchte Sie bitten, folgenden fiktiven Fall unter rechtswissenschaftlichen Auffassungen zu prüfen: Ein Elektronikhändler für Gebrauchtgegenstände, der im Online-Handel (An- und Verkauf in der Preiskategorie zwischen 100 Euro und 5.000 Euro) tätig ist, führt rechtmäßig ein angemeldetes (Neben-)Gewerbe und zahlt vorschriftsmäßig alle anfallenden Steuern (führt demzufolge auch vollständig Buch über seine An- und Verkäufe, die er zum terminierten Zeitpunkt bei den zuständigen Behörden auch einreicht und angibt). ... Hat dieses Vorgehen strafrechtliche Relevanz (obwohl bei jedem einzelnen Verkauf die Steuern bezahlt und ordnungsgemäß gewerblich Buch geführt wurde)?