Der Vater der Kinder nimmt mir von der Betreuung der jüngeren beiden Kinder Phasen ab, die ich aufgrund der Tätigkeit an einer Ganztagsschule nicht bewältige, er betreut einen Nachmittag vollständig, mit Übernachtung, zweimal die Woche macht er Mittagessen für die beiden Jüngsten Betreuungszeit 1 ,bzw. 2 Stunden und vor der Schule springt er zwei mal für ca. eine halbe Stunde ein. ... Der Vater der Kinder ist Musiker und gibt seit Jahren seinen Nettoverdienst mit unter 1500 € an, kann das belegen, der Steuerbescheid ist entsprechend. ... Ich möchte gern wissen ob der Umstand, dass der Vater der Kinder zu wesentlich höherem Prozentsatz von der Kinderbetruung freigestellt ist, aber dennoch zum Lebensunterhalt der Kinder kaum etwas beiträgt, bzw. von mir Unterhalt für die drei Jüngeren fordern könnte, in irgendeiner Form justitiabel ist?