Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Da Sie sehr viele Fragen stellen, jedoch nur den Mindesteinsatz bieten, werde ich in der gebotenen Kürze antworten:
Die Höhe des Unterhalts der Mutter bemißt sich nach deren Lebensverhältnissen.
Unterhalt für das Kind müssen Sie bezahlen bis das Kind erwachsen ist bzw. seine Ausbildung abgeschlossen hat, genau wie bei einem ehelichen Kind.
Wenn Sie das Geld zur Zahlung des Unterhaltes nicht mehr haben, werden Sie Ihr Vermögen angreifen müssen, aber nur insoweit, wie dies zumutbar ist.Ansonsten springt der Staat ein, an den Sie jedoch das Geld zurückzahlen müssen.
Ein Verzicht auf den Unterhaltsanspruch des Kindes ist gem. § 1615a,1614 BGB
kann nicht erklärt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtlichen Orientierung geben konnte.
Aber bitte denken Sie daran, dass es sich hier um Ihr Kind handelt, welches seinen Vater braucht. Wer von uns wächst schon gerne ohne Vater auf.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 02.03.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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