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669 Ergebnisse für kündigung renovierung

Nutzungsüberlassung
vom 20.2.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Bei Auszug hat der ausziehende Mieter die Wohnung in den Zustand zu versetzen, in dem die Wohnung übernommen wurde. 3.Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen. ... Auch hier ist der raufasertapezierte Zustand wieder herzustellen. 6.Der Mieter ist berechtigt, die Arbeiten zu Ziffer 5 selbst auszuführen, wenn er dazu handwerklich in der Lage ist, andernfalls erfolgt die Renovierung durch entsprechende Handwerksbetriebe zu Lasten des Mieters.
Gewerbemietvertrag/Baulärm/Reparaturen
vom 24.6.2008 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sind wir berechtigt, für die Zeit zwischen den jeweiligen Renovierungen bzw. dem Abriss der eingebauten Ladeneinrichtungen Schadenersatz oder Mietminderung im Nachhinein von unserem Vermieter zu verlangen. ... Weiter habe ich gelesen, dass der Vermieter für die Dauer von mindestens 10 Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten muss oder dem Mieter das Recht eingeräumt werden muss, die Vertragsdauer auf mindestens 10 Jahre zu verlängern.
Verpflichtung zu Streichen bzw. Endrenovierung beim Auszug
vom 23.4.2011 60 € Historischer Preis
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Interessant finde ich auch die vertraglich vorgesehene Möglichkeit, die Renovierung vom Vermieter durchführen zu lassen und mich nur anteilig an den Kosten zu beteiligen. ... Der Vermieter ist berechtigt, den Umfang des entstehenden Kostenaufwandes durch Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermitteln zu lassen. (6) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten von Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: - Soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurückliegen, zahlt der Mieter 20 % - soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 2 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 40 % - soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 3 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 60 %; - und soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 4 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 80 % der aufgrund des Kostenvoranschlages nachgewiesenen Kosten. § 18 Beendigung des Mietverhältnisses (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. (2) Bei Mietende hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen und die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. (3) Der Mieter hat bei seinem Auszug die Räume gründlich zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie am Wand- oder Deckenputz zu beheben. (4) Der Mieter hat die erforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen.
Überprüfung des Mietvertrags
vom 26.11.2006 200 € Historischer Preis
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Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an. (3) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. ... Außerordentliche Kündigung Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe (z.
Tapezierfähigkeit - Schönheitsreparaturen - Übergabetermin
vom 4.11.2004 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Fristenplan sieht u.a. vor: Für Wohn-, Eß-, Schlaf-, Kinderzimmer und Diele: Erneuerung des Farbanstrichs auf Rauhfasertapeten nach 4 Jahren Für Küche und Bad: Erneuerung des waschbeständigen Anstrichs auf Putzflächen nach 4 Jahren Für Türen, Fenster (innen), Fußleisten und Holzdielen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 6 Jahren Für Heizkörper und -leitungen sowie Abflußleitungen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 8 Jahren Frage 2: a) Müssen überhaupt Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, wenn nach Übernahme der unrenoviert übernommenen Wohnung unsererseits Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, auch wenn im Vertrag und Übergabeprotokoll zu Art und Umfang von Renovierungen seitens des Vormieters nichts vermerkt wurde (s.o. unter A)? ... Nur zum Hintergrund: Wir möchten unbedingt die Erfahrungen vermeiden, welche Bekannte in unserem Haus bei ihrer Kündigung vor einigen Monaten machten: Da der Hauseigentümer die Wohnungen vermutlich in Eigentumswohnungen umwidmen möchte, versucht er, auf Kosten der Mieter umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
Maklerlohn & Missbrauch der bedrängten Lage des Mieters
vom 27.4.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein Bild im Exposé zeigt das bisherige Babyzimmer mit Einrichtung, die Farbe und die Muster an den Wänden nach der angeblichen Renovierung sind mit dem Bild im Exposé identisch. ... Mit dem Wissen seit heute Morgen, nun eher aus unserer alten Wohnung raus zu müssen, weil wir uns auf den Auszugstermin zum 30.06.2009 unter Verzicht auf weitere Räumungsfristen (2 Monate vorher) mit dem Vorvermieter geeinigt hatten, unterwarfen wir uns jeden einzelnen im Mietvertrag vom Vermieter und Makler festgelegten und in allen einer Anlage zum Mietvertrag vorgedruckten Punkten ohne weiter über Sinn/Unsinn der einzelnen Punkte nachdenken zu können. z.Bsp. - Balkon (Holz) muß einmal jährlich fachmänisch gestrichen werden - Streichung der Wände bei Auszug (obwohl bereits im Hauptvertrag zu laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde - Die fällige Ablesegebühr der Erfassungsgeräte für die Nebenkosten ist im Falle der Kündigung vom Miter zu bezahlen - Die in der Wohnung befindliche Küche wird für 3000,- € abgelöst (15 Jahre alt).
***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014 40 € Historischer Preis
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Beide Parteien können das Mietverhältnis jedoch erstmals – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist – zum _________________________ kündigen (=Ende des Mietverhältnisses nach Kündigung)*. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur au- ßerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. * Ein Kündigungsverzicht ist nur beidseitig und für höchstens 45 Monate zulässig. 1.4 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt. ... Dazu muss die Kündigung hand- oder maschinenschrift- lich ausgeführt sein und von allen Mietern, beziehungsweise bei einer Kündigung durch die Ver- mieter von diesen unterschrieben sein.