Ich habe die Paragraphen aus meinen Arbeitsvertrag anhängend abgetippt. ... Laut meinen Befristeten Anstellugsvertrag vom 01.08.2005. § 13 Anwendung tarifvertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen Neben den vorstehenden Vertragsvereinbarungen gelten insbesondere hinsichtlich des Urlaubs, des Urlaubsgeldes, der vermögenswirksamen Leistungen, der Leistung von Überstunden, der Fälligkeit und des Erlöschens von Ansprüchen aus dem Anstellungsverhältnis die Bestimmungen des jeweils gültigen Manteltarifvrtrages, des Lohnrahmenabkommens, des Lohn- und Urlaubsabkommens sowie des Tarifvertrages über vermögenswirksamer Leistungen im Groß- und Außenhandel NRW. ... Z. des Abschlusses des Arbeitsvertrages abgelaufen, so finden bis zum Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages die Bestimmungen des beendeten Tarifvertrages Anwendung.