Durch diese Zweckentfremdung gingen und gehen ständig Störungen aus. z.B. ist die Frequentierung hoch mit entsprechender Ruhestörung, erhöhtem Putzaufwand im Allgemeineigentum, besetzte Parkplätze durch Kunden und Lieferanten und sonstige Begebenheiten des Alltags. ... Dann benötigte er ein Vordach an der Haustüre, damit seine Lieferanten nicht im Regen stehen, nun verlangt er einen Stellplatztausch im Grundbuch, damit seine Parkplätze unmittelbar an der Haustüre sind und dies aus der gewerblichen Nutzung seiner beiden Wohnungen rechtmäßig und erforderlich sei. ... Meine Frage ist nun, ob man dies so hinnehmen muß oder durch die vom Gewerbetreibenden lancierten WG-Beschlüsse einfacher Mehrheit seines Interesses (die zu wirtschaftlichen Nachteilen der übrigen Teileigentümer führen) dulden und wehrlos umsetzen muß - oder ob man irgendwie geartete Rechte hat, sich gegen die Nachteile aus der vollzogenen gewerblichen Nutzung zu erwehren.