Ausartung des Widerrufsrechtes im Fernabsatz?
vom 17.10.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Über folgenden Fall muss das Amtsgericht Lemgo entscheiden: - Eine Warenlieferung ist im Wege des Fernabsatzes verkauft und geliefert worden (Mainboard). - Der Kunde reklamiert das Produkt und fordert Austausch. Eine Frist mit Ablehnungsandrohung wird nicht gestellt. - Nach mehr als 2 Wochen erklärt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag bzw. widerruft diesen unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz. - Ob der Kunde das Produkt eingesendet hat, ist strittig. Kann es in einem solchen Falle sein, dass die Einsendung selber - trotz ausdrücklicher Aufforderung zum Austausch des Produktes durch den Käufer - durch das Gericht als Widerruf des Kaufvertrages ausgelegt wird?