Mietwohnung nach Wasserschaden bezogen und danach Feststellung des Schadens
vom 30.7.2014
30 €
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Die Vermieterin berichtete mir davon, dass nach dem Sturm aus der Küchenspüle Wasser übergelaufen sei, Sie dies jedoch sofort trocken gelegt hätte. Nachdem ich einige Tage in der Wohnung war und diese auch auf meine Kosten hab neu streichen lassen, kam eine Firma, die von der Hausverwaltung beauftragt worden war und stellte den Wasserschaden in der Küche, dem Flur, Teilweise dem Wohnzimmer und im Badezimmer fest. ... Kann ich auf Kosten der Vermieterin eine neue Wohnung beziehen?