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686 Ergebnisse für kaufvertrag gebrauchtwagen

Nichteinhaltung der Kfz-Zusatzvereinbarung (Verschrottg des Pkw z Erhalt d U-Prämie)
vom 6.8.2009 28 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beim Kauf des Gebrauchtwagens (20.500,00 EUR minus 2.500,00 EUR Umweltprämie = 18.000,00 EUR) sagte der Verkäufer mir und meiner Begleitung, dass der Wagen nicht mehr als 2.500,00 EUR wert sei und dass er mir daher zum Antrag einer Abwrackprämie rät. Im Kaufvertrag bzw. in der Bestellung wurde von ihm dann Folgendes angegeben: - Kaufpreis = 20.500,00 EUR Barzahlung = 18.000,00 EUR Ankauf GW = 0,00 EUR S.
Gebrauchtwagenkauf von Privat - Verkäufer verpflichtet mich ungefragt über Schaden aufzuklären,oder?
vom 25.10.2005 20 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Abend, am 14.10.2005 erwarb ich von Privat einen gebrauchten PKW der Marke „Fiat Bravo“, Baujahr 1996.Laut der im Kaufvertrag zugesicherten und zuvor bei ebay angegebenen Fahrzeugbeschreibung,verfügt das Fahrzeug über eine Nennleistung von 83kW (113PS). ... Ich habe daraufhin einen mir anvertrauten Rechtsexperten konsultiert,welcher mir mitgeteilt hat,dass trotz Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (wie im ADAC-Kaufvertrag-Vordruck vermerkt),eine Haftung für „arglistig verschwiegene Mängel“ bzw. eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten,nie schriftlich ausgeschlossen werden kann (Verjährung erst nach 3 Jahren)! ... Ich fechtete daher gestern den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung via Einschreiben mit Rückschein an,und erwarte zunächst die Nacherfüllung,d.h. die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung (eigentlich unmöglich bei Gebrauchtwagen)…binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Schreibens.
Übernahme von Gewährleistungskosten
vom 28.5.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe als Privatperson einen Gebrauchtwagen (6000,-) von einem kleinen Händler gekauft (Kaufvertrag von gewerblich an privat). Bei Gebrauchtwagen gilt eine einjährige Gewährleistung (ist auch Vertragsbestandteil), die nach meinem Verständnis bedeutet, dass bereits beim Kauf bestehende Mängel vom Verkäufer zu beheben sind.