Welche Kündigungsfrist gilt bei einem befristeten Arbeitverhältnis?
vom 5.11.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Es beginnt am 01.04.2008 und endet nach Beendigung des Erziehungsurlaubes unserer, sich momentan in Erziehungsulaub befindenden Zahnmedizinischen Fachangestellten ohne dass es einer Kündigung bedarf soweit nicht zuvor die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Schriftlich vereinbart wird) Nun ist es so das die Kolleging aus dem Mutterschutz (stundenweise/Halbtags )wieder zurück ist und ich keinen neuen Arbeitsvertrag schriftlich erhalten habe. Da ich jetzt aber kündigen möchte sollte ich wissen an welche kündigungsfristen ich mich halten muss an die acht wochen vom arbeitsvertrag oder an die Gesetzlichen von 4 wochen ??