Gesellschafter-Geschäftsführer „Mathias K.... Uns stellt sich in der Folge die Frage, ob die Abtretung dieses mutmaßlich letzten Vermögenswertes der „Bau GmbH" an den Gesellschafter-Geschäftsführer, der im Übrigen auch als Liquidator der Gesellschaft agierte, unter Beachtung des vorherigen Absatzes, a) zulässig war bzw. anfechtbar ist, b) andere Gläubiger der Gesellschaft unangemessen benachteiligte, c) ggf. gegen Treu und Glauben verstieß. Weiterhin stellt sich die Frage, ob d) wir als Forderungsschuldner hinsichtlich einer der Fragen a, b oder c überhaupt Einwendungen geltend machen können, e) unsere Zahlung an die natürliche Person „Mathias K.