EU-Haftbefehl weil nicht erreichbar
vom 4.7.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Meine Freundin hat mit ihrer Cousine von 2004 bis Feb. 2008 in Österreich gelebt. ... Nun, meine Frage, kann nur aufgrund einer Aussage und nicht erreichens der beiden (da ihre aktuelle Wohnadresse nicht bekannt war) ein EU-Haftbefehl erlassen werden? ... Ich kann ja nicht 100% sagen, was sie vor 2008 gemacht haben, aber falls das stimmt, sollte es doch zu einer mildernden Strafe kommen aufgrund der aktuellen Lebenssituation.