DDR-Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung pfleglich zu behandeln. ... Im Übrigen sei er erst nach vollständiger Renovierung der Wohnung zur Abnahme bereit. Frage: Ist die Kündigung der Mieterin zum 31.05.2008 rechtswirksam, die Kündigungsfrist mihin gewahrt, oder gilt hier tatsächlich der 31.06.2008 als zulässige Kündigungsfrist?