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48 Ergebnisse für kündigung arbeitgeber formulierung unterschrift

kündigungsfrist/sperrre/ruhezeit / EILT!! antwort bis 17.12.07 -10:30 notwendig
vom 17.12.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, bin bankangestellte, seit 01.04.99 im jetztigen unternehmen. seit 04-2007 laufen bemühungen der bank das arbeitsverhältnis aufzulösen. habe anwalt genommen und bin seit mai erkrankt. mein bruttogehalt beträgt ca. 3150,00 euro. beziehe zur zeit krankengeld. habe am freitag ein aufhebungsangebot erhalten, soll montag 17.12.07 unterschreiben. bruttoabfindung 40000,00 zum 31.12.08 beendigung des arbeitsverhältnisses. für mich stellt sich nach einem langen leidensweg nicht mehr die frage ob ich annehme, das muß ich meiner gesundheit zuliebe tun. nach unterschrift erfolgt meine freistellung und ich beziehe wieder gehalt. ich möchte aber über etwaige finanzielle verluste aufgrund von sperren, ruhezeit etc.informiert werden. die bank unterschreitet mit dem angebot ihre für mich geltende tarifliche kündigungsfrist( 4 monate zum quartal)bleibt aber innerhalb der für mich geltenden gesetzlichen frist (3 monate zum monatsende). würde die bank mich also zum jetzigen zeitpunkt regulär kündigen wäre dies gem. tarifl. frist erst zum 30.06.08 möglich, da wäre nix mit gesetzl.frist und das verwirrt mich. das ich eventuell eine sperre aufgrund eines aufhebungsvertrages bekomme ist mir klar, könnte aber auch anders kommen, zumindest besteht die chance. fakt ist aber das ich bei nichteinhaltung von kündigungsfristen definitiv eine sperre bekomme. also muß ich alles zur kündigngsfrist wissen. lesen sie bitte was mein anwalt schreibt: Da die Bank in keinem Fall eine schriftliche Kündigung aussprechen möchte, bleibt auch nach den von mir eingefügten Veränderungen in Ziffer 1 ein Risiko bei der Bundesanstalt für Arbeit, eine Sperrfrist beim ALG I zu bekommen, da der Vertrag eine Aufhebungsvereinbarung ist. ... Das verbleibende Restrisiko hierfür kann ich Ihnen jedoch auch mit meinem Formulierungsvorschlag nicht abnehmen. ich bin nicht sicher ob ich dem arbeitsamt gegenüber bestätigen kann das die kündigungsfrist ordnungsgemäß/maßgebend/dem arbeitgeber gemäß/oder was es noch für formulierungen gibt/ eingehalten wurde. die formulierung auf der arbeitsbescheinigung lautet: 5.---angaben zur kündigungsfrist -- a) die maßgebende (gesetzl.. tarifvertragliche, vertragliche)kündigungsfrist des arbeitgebers beträgt.... wenn der arbeitgeber nun 3 monate zum quartal ankreuzt entpräche dies ja einer der o.g. als maßgebend benannten kündigungsfristen. ich müßte es auf meinem ALG antrag demnach genauso machen. ist das jedoch korrekt?
Abwicklungsvereinbarung
vom 6.7.2006 30 € Historischer Preis
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Nachteile aus den betreffenden Formulierungen erwachsen können. ... Der Arbeitgeber prüft, ob dieser Betrag steuerbegünstigt in die bestehende betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden kann und teilt dem Mitarbeiter das Ergebnis dieser Prüfung mit. ... Der Mitarbeiter bestätigt, dass er vor Unterschrift ausreichend Zeit hatte, die notwendigen Erkundigungen einzuholen.
Kündigungsschutz bei AT Vertrag
vom 27.1.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als leitender Angestellter mit AT-Vertrag beschäftigt. In diesem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende festgeschrieben. Zum 01.07.2011 hätte ich 10 Jahre Betriebszugehörigkeit vorzuweisen.
Beratung Arbeitsrecht
vom 9.7.2021 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Seit dem haben sich leider bei mir Probleme mit meinem aktuellen Arbeitgeber aufgetreten, weshalb ich auch bereits seit 3 Wochen wegen Überlastung krankgeschrieben bin. Mein Arbeitgeber hat seine mündliche Zusage, den Vertrag aufzuheben zudem zurückgezogen. ... Kann ich dennoch zum Gespräch gehen und dort eventuell die Unterschrift verweigern, weil mir was am Vertrag nicht passt?
Arbeitsunfähigkeit-Entgeltfortzahlung Krankheitsfall-Lohnrückforderung
vom 26.9.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mit kommentarlos per Post zugesandter Lohnabrechnung (dieser Monat) führt der Arbeitgeber die Zahlungen der letzten 2 Monate als zu viel gezahlt (Forderung) auf, was nachvollziehbar ist. ... Forderung verrechnet werden kann, denn in der Lohnabrechnung hat der Arbeitgeber diesen Ausgleich (Zuschuss) nicht wie erwartet vorgenommen, sondern hat nur die Forderung aufgeführt.