Rücktritt Mietvertrag vor Einzug - noch kein Mietvertrag unterschrieben
vom 30.4.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben für unserer Wohnung mehrer Interessent gehabt und letztendlich für einen entschieden, dem wir bereits auch die mündliche Zusage gegeben haben. Gleichzeitig haben wir ihm den Mietvertrag zum Lesen geschickt aber selber noch nicht unterschrieben. Es handelt sich hierbei um einen unbefristeten Mietvertrag.