Vertragsstrafe Kündigung vor Arbeitsantritt
vom 4.11.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Muss ich eine Vertragsstrafe im vollen Umfang (ein Bruttomonatsgehalt) zahlen, wenn vertraglich eine 2-wöchtige Kündigungsfrist für einen Zeitraum von 6 Monaten (Probezeit) vereinbart war? ... Nichterfüllung des Vertrages Sofern der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist auflöst, die Arbeit vertragswidrig zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aufnimmt oder bei fristgerechter Kündigung vertragswidrig keine Arbeitsleistung mehr erbringt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des auf die Mindestkündigungsfrist entfallenden Bruttoentgelts, höchstens jedoch in Höhe einer Bruttomonatsvergütung, fällig. ... Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.