Verkäufer verlangt bezahlte und gelieferte Ware zurück
vom 14.8.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Des weiteren sehen sie von weiteren belästigungs Emails ab sonst müssten wir auch da etwas unternehmen . ( Ab Mahnung ) Wir werden uns bestimmt nicht mehr hören außer unser Anwalt der sich nach dem 20.08.2008 melden wird wenn unsere falsch gelieferte Ware nicht bei uns eingegangen ist. ... Nun meine Fragen 1.Ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten und die falsch gelieferte Ware zurück zu fordern?