Doppelbesteuerungsabkommen - die Zeit im Ausland
vom 15.6.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs / Fürth
Hallo und guten Tag, ich überlege mehr als ein halbes Jahr pro Jahr in Thailand zu verbringen, allerdings die 6 Monate nicht am Stück sondern im Wechsel mit Deutschland. Ich bin also im Schnitt 1 bis 2 Monate in Thailand, dann 1 bis 2 Monate in Deutschland - so das der Gesamtaufenthalt in Thailand überwiegt. Im § 9 heißt es: "Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt."