Kündigunsfrist durch Arbeitnehmer nach 6,5 Jahre Betriebszugehörigkeit
vom 5.7.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Im BGB §622 Abs.1 steht: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. ... Mein Arbeitsgeber meint, dass meine Kündigung nicht fristgerecht sei. ... Nun sagte er, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen sollen um alles in Ordnung zu bringen.