., dass auch während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten werden muss.Allerdings mit der Klausel:"Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§626 BGB</a> bleibt hierdurch unberührt" Mein Problem: Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren. ... Ist es möglich, dass ich meinen Vertrag fristlos kündige, zum Wohle meiner Kinder? ... Welche Möglichkeiten habe ich, möglichst nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein?