Aufhebungsvereinbarung rechtmäßig?
vom 31.7.2013
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
. § 8 Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sämtliche Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleichgütig auf welchem Datenträger, mit Inkrafttreten dieses Vertrages zurückzugeben. ... Die Rückgabe der bezeichneten Gegenstände hat mit der Freistellung zum 01.08.2013 zu erfolgen. § 9 Verbindliche Auskunft über die Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen dieser Vereinbarung können nur das zuständige Finanzamt bzw. der zuständige Sozialversicherungsträger erteilen.