Sehr geehrte(r) Rechtsberater(in), - zunächst die Fragestellung allgemein: Darf der Verpächter eines Daches seinem Pächter und Photovoltaik-Betreiber den Zugang zu seiner PV-Anlage auf dem Dach verwehren und somit die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit aussetzen, weil er meint, dass im vertraglichen Umfeld etwas nicht stimmt? Müsste er nicht vielmehr die etwaigen Beschwerden auf juristischem Wege klären lassen und diese Klärung abwarten, ohne eigenmächtig die Dienstbarkeit (auflösend bedingte persönliche beschränkte Dienstbarkeit) zu behindern? - zusätzl. bzgl. vorliegender besonderen Situation: Vorliegend ist der Verpächter tatsächlich geschädigt worden, da die PV-Firma (GmbH) die Pacht von mir, dem Pächter, kassiert, aber nicht an den Verpächter weitergereicht hat, wie es gemäß dem Pachtvertrag, der zwischen Verpächter und PV-Firma abgeschlossen worden war, hätte sein müssen.