Ich kopiere mal den Passus aus dem Vertrag, den ich für relevant halte: § 2 Gewährleistung (1) Gewährleistungsansprüche für eventuell vorhandene oder nicht erkennbare Mängel jeglicher Art sind ausgeschlossen. (2) Außer den in den oben genannten Bemerkungen sind dem Tierschutzverein XY e.V. keine weiteren Krankheiten bekannt. ... Diesbezügliche Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, ebenso wie die Erstattung der Vermittlungsgebühr, ausgeschlossen. (3) Ausgenommen vom Haftungsausschluss in Absatz 1 und 2 sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung an Leib, Leben oder Gesundheit, sofern ein Verschulden von XY e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von XY e.V., seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (4) Der Übernehmer erklärt, dass er sich im Vorfeld ausreichend über das Tier informiert hat. ... Es wird klargestellt, dass die Übergabe des Tieres im Sinne des Vertrages bereits mit Abholung am vereinbarten Übergabeort - auch durch vom Übernehmer beauftragte Personen - erfolgt. (2) XY e.V. übernimmt für das Tier keinerlei Haftung bei durch diese hervorgerufenen Schäden.