Beide Räumungsverfahren gewonnen, Schadenserstzklage abgewiesen.
vom 9.9.2019
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Der heutige Vermieter erbte das Haus. ... Ich hielt mich deshalb nur noch in der Wohnung meines Lebensgefährten auf. ... Ergo reichte ich Schadensersatzklage ein um meine entgangenen Mieten geltend zu machen.