Fehler im Mietvertrag korrigieren
vom 28.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Mietvertrag, den ich mit meinem Mieter abgeschlossen habe, enthält im Abschnitt zur Angabe der Wohnungsnummer und der Gebäudenummer einen Fehler. Im Vertrag steht: Etage WE3. ... Der Vertrag wurde bereits 2016 unterzeichnet und bis jetzt war der Fehler noch niemandem aufgefallen.