Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige mein seit dem 01.10.2003 bestehendes Mietverhältnis einer Eigentumswohnung in einem 16-Parteien-Haus fristgerecht zum 31.08.2013 bei der zuständigen Hausverwaltung. ... Liegen die letzten Schönheitreparaturen für die übrigen Räume länger als 1 Jahr zurück, trägt der Mieter 1/5 der Kosten, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, trägt er 2/5, liegen sie länger als 3 Jahre zurück, trägt er 3/5 und liegen sie länger als 4 Jahre zurück, trägt er 4/5 der Kosten. Liegt der Anstrich von Heizkörpern und -rohren, Innentüren, Fenstern und Außentür von innen länger als 1 Jahr zurück, trägt der Mieter 1/7 der Kosten, länger als 2 Jahre 2/7, länger als 3 Jahre 3/7, länger als 4 Jahre 4/7, länger als 5 Jahre 5/7, länger als 6 Jahre 6/7 der Kosten.