Grenzverletzung; Hausfriedensbruch; Sachbeschädigung;
Offensichtlich im Zuge der bereits erfolgten Bauarbeiten waren auf meinem knapp zwei Meter hoch mit einem Sichtschutzzaun umfriedeten Grundstück in unmittelbarer Grenznähe drei Tannen (Stammdurchmesser etwa 10-15 cm) exakt auf Höhe Zaunes abgesägt worden.