Wohngeld-Steueramt-Rückforderung, nachträglicher Ehe-Beurkundung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Meine Frau hat unsere Ehe in Deutschland nicht beurkundet, ihr Familienstand ist in Deutschland, wie vor unserer Hochzeit, als "geschieden" und ihre Steuerklasse als "1 " geblieben. ... Wir möchten ab meiner Pensionierung und Anmeldung in Deutschland das Wohngeld für meine Frau abmelden, die Heirat rückwirkend beurkunden lassen und neue Steuererklärug beim Finanzamt einreichen (Steuerklasse 1 => VI).