ZPO</a>) einschliel1lich der Befugnis zur Erhebung und Zurucknahme von Widerklagen, wobei in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten - unabhanqiq von ihrem Ausgang - keine Kostenerstattung durch den Gegner stattfindet; 2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbanungen uber Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Antraqen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskunften; 3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bul1geldsachen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/302.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 302 StPO: Zurücknahme und Verzicht">§§ 302</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/374.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 374 StPO: Zulässigkeit; Privatklageberechtigte">374 StPO</a>) einschliefslich der Vorverfahren sowie (fur den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/411.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 411 StPO: Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung">§ 411 II StPO</a> und mit ausdruckticher Ermachtigung auch nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/233.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 233 StPO: Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen">§§ 233</a> I, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/234.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 234 StPO: Vertretung des abwesenden Angeklagten">234 StPO</a>, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulassiqen Antraqen und von Antraqen nach dem Gesetz uber die Entschadiqunq fur Strafverfolgungsmal1nahmen, insbesondere auch fur das Betragsverfahren; 4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei aul1ergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprlichen gegen Schadiqer, Fahrzeughalter und deren Versicherer); 5. zur Begrlindung und Aufhebung von Vertraqsverhaltnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklanungen (z. ... Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oderteilweise auf andere zu ubertraqen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zuruckzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder aul1ergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erlediqen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von d m Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Betraqe entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. <!