der pkh antrag wurde zwar wegen fehlerhafter berechnung des honorars abgelehnt, aber das olg hat in der hauptsache entschieden dass meine forderung berechtigt ist. ich muss also eine neue hoai rechnung stellen, habe ich fertig und werde diese dem bauherrn nun vorlegen, mit Aufforderung zur zahlung. wenn der bauherr wieder nicht zahlt, muss ich wohl wieder etwas gegen die verjaehrung unternehmen. ich habe gelesen, dass nach einem pkh beschluss innerhalb von 6 monaten etwas geschehen muss. kann ich also mit einem ger. mahnbescheid auf die neue rechnung die verjaehrung unterbrechen ? die frage ist, ob meine neue rechnung nach dem pkh beschluss nun ein kompett neuer vorgang ist, oder, ob diese neue rechnung, die die fehlerhafte rechnung von januar 2004 nach ger. beschluss nun ersetzt, noch mit der alten rechnung forderung in zusammenhang steht, es alo noch das gleich verfahren ist.