Hallo, ich hatte immer wieder das Problem, dass das Finanzamt die von mir entrichtete Umsatzsteuer nicht seinen Bestimmungszweck zuführte. ... Gleichzeitig ist jedoch noch KFZ-Steuer offen, und auch bereits mit Säumniszuschlag versehen, allerdings kann ich diese berechtigte Forderung aufgrund finanziellen Engpass noch nicht begleichen. Das FA verbucht daraufhin einen Teil meiner Zahlung auf die Kfz-Steuer und dessen Säumniszuschlag, und versieht gleichzeitig mein USt-Konto mit einem weiteren Säumniszuschlag, weil dieses ja nun nicht mehr auf dem Laufenden ist. 14 Tage später überweise ich dann noch die Kfz-Steuer nebst Säumniszuschlag, alles wird wieder zurück gebucht, allerdings bleibt der Säumniszuschlag auf der zuvor vollständig gezahlten USt bestehen.