> Sehr geehrte Damen und Herrwen, > Trotz Prozesskostenbeihilfe-Bewilligung hat die Anwältin meiner Tochter für > 1.Unterhaltsauskunft und Unterhaltsabänderung,Gegenstandswert 3144,--€ 12x 262,-- € = 350,44 € > 2.außergerichtliche Geltendmachung rückständigen Unterhaltes, in Höhe von 4.605,19 €, es wurde nichts erreicht, da seitens des Anwaltes zu spät geltend gemacht, es werden nur 1000,--€ nachgezahlt, dafür = 477,11 € und > 3. ... Meine Tochter hat durch jahrelangen Unterhaltskampf nie Unterhalt erhalten, deshalb die hohe Nachforderung. ... Tritt in diesem Fall nicht doch Prozesskostenbeihilfe ein?