Schutzpflicht Vermieter, Einbrüche, Mitschuld?
vom 1.12.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
In mehreren Schreiben und Telefonaten zwischen August 2010 und Januar 2011 habe ich der Hausverwaltung auf Grund der Verletzung dieser „Schutzpflicht" eine Mitschuld am entstandenen Schaden unterstellt und sowohl die Hausverwaltung als auch den Wohnungs-Eigentümer bzw. Vermieter zu einer Stellungnahme aufgefordert, inwiefern Sie für diesen Schaden aufkommen (mit Fristsetzung). ... Habe ich Chancen, wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen?