Kündigung Fernwärmeversorgung durch neuen Eigentümer des Objektes
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der ehemalige Eigentümer hat vor 6 Jahren einen 10 Jahres Vertrag mit diesem Versorger abgeschlossen, derzeitige Restlaufzeit 4 Jahre. ... Durch uns wurde keine Vertragsänderung oder ein neuer Vertrag unterschrieben, auch wurden wir seitens des Versorgers nicht aufgefordert eine Vertragsänderung zu bestätigen. Die einfache Frage ist: Ist dieser Vertrag stillschweigend durch den Kauf, auf uns übergegangen und wir müssen daher eine Ausfallzahlung an den Fernwärmelieferanten zahlen oder muss der ehemalige Eigentümer, der diesen Vertrag abgeschlossen hat, eine Ausfallzahlung leisten, wenn wir den Fernwärmevertrag kündigen?