e.K. > GmbH: Rechtsnachfolger & Musterprotokoll
vom 15.7.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Gibt es eine Möglichkeit, die neue GmbH mit dem Musterprotokoll zu gründen und sie dennoch zum Gesamtrechtsnachfolger des e.K. zu machen, sodass auch alte Verträge/Rechte/Pflichten/Haftungen automatisch in die GmbH übergehen? ... Beispiele: - Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten [...] - Hinweise zur Verfügung über Geschäftsanteile - Dauer der Gesellschaft - Vertretung der Gesellschaft - Gewinnverteilung - Abfindung - Wettbewerbsverbot Sind diese Punkte auch in einem Gesetz geregelt oder welche Regelungen haben hier bei einer GmbH-Gründung nach Musterprotokoll Gültigkeit?