Auflösung GbR, wie sind Folgen für Haftung?
vom 27.1.2013
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Meine Fragen betreffen den Fall, wenn der Vermieter einem Auflösungsvertrag für A NICHT zustimmt: >> Wenn beide die GbR intern auflösen würden oder A die GbR kündigt und B dann A intern vertraglich aus der Haftung (für den Mietvertrag) entläßt -- Wie sind dann die Folgen für die Haftung gegenüber dem Vermieter für A? ... >> Wenn die GbR aufgelöst wird, müßte ja A seine Einlagen zurückbekommen. -- Gilt das nur für Sachanschaffungen oder auch für bis zur Auflösung gemeinsamen Kosten für Anzeigen, Werbung, Rechtsberatungen,...? -- Und wie verhält es sich mit den Kosten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag (Malerarbeiten, Renovierungskosten, Farbe,...)?