Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für Sie könnte hier auch eine haftungsbeschränkte UG in Betracht kommen, so dass Sie nicht in das englische Gesellschaftsrecht flüchten müssen. Bei einer UG haftet auch grundsätzlich nur die Gesellschaft. Eine Haftung des Gesellschafters oder des Geschäftsführers kann aber aufgrund einer Pflichtverletzung in Betracht kommen. Aber auch nach dem englischen Gesellschaftsrecht kann es zu einer Haftung des Director kommen.
Die Haftung des Bestellers für die Gründung der Ltd. ergibt sich aus dem zwischen dem Besteller und Auftragnehmer entstandenen Vertrag.
1. Wie muss eine Vereinbarung aussehen (Welche Inhalte müssen vorhanden sein?), damit die Haftung des Bestellers an die gegründete Limited übertragen wird?
Eine Übertragung der Haftung ist durch einen sogenannten Schuldübernahmevertrag möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ltd. wirksam gegründet wurde. Der Inhalt des Vertrages zwischen der ltd und dem Serviceunternehmer ist, dass die ltd alleinige Schuldnerin des Serviceunternehmers wird. Eine Vorlage kann ich leider Ihnen nicht anbieten, da jeder Vertrag individuell gestaltet werden muss. Die Haftung als Rechtsanwalt verbietet es, einen nicht angepassten Vertrag vorzuschlagen. Ich bin mir sicher, dass Sie bei google aber auf Vorlagen stoßen werden.
2.
Zwischen wem muss eine solche Vereinbarung erfolgen? Zwischen der XXX und dem Besteller oder zwischen der Limited und dem Besteller?
Am sichersten ist die Vertragsgestaltung zwischen dem Serviceunternehmen, dem Besteller und der Ltd. Aber auch ein Vertrag nur zwischen dem Serviceunternehmen und der Ltd ist möglich. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der Besteller von der Zahlungspflicht unbedingt freigestellt wird.
3. Gibt es einen bestimmten Zeitraum indem eine solche Vereinbarung getroffen werden muss? Z.B. gleich bei der Gründung oder innerhalb der ersten Monate?
Nein, ein solcher Vertrag kann immer vereinbart werden. Ob sich das Serviceunternehmen hierauf nachträglich einlässt, ist allerdings fraglich.
4. Kann der Besteller, bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen, entweder von der Gesellschaft oder von der XXX?
Die geleisteten Zahlungen können nicht von dem Serviceunternehmen heraus verlangt werden. Nur wenn eine Zahlung erfolgt, die höher ist als die tatsächliche Schuld, kann die Überzahlung heraus verlangt werden. Eine Erstattung durch die Ltd muss im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen, Beratungen und Vertretungen an mich wenden.
Über eine positive Bewertung werde ich mich freuen.
Ihr Rechtsanwalt aus Mainz
Sebastian Scharrer LL.M.
www.mainzer-rechtsanwaltskanzle
Diese Antwort ist vom 11.07.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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