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269 Ergebnisse für miete wohnung mietminderung hausverwaltung

Eigentümerrechte
vom 30.5.2007 30 € Historischer Preis
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Im November 2002 ist durch ein Unwetter Wasser unter der Wohnung eingedrungen. ... (Bei anderen Mietern hätte ich auch einen finanziellen Verlust durch berechtigte Mietminderung.) 2. ... Laut Aussage der Hausverwaltung war dies in Ordnung, da die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält und mit einfacher Stimmenmehrheit geändert werden kann.
Elemtarschaden: Haftung WEG oder Sondereigentümer
vom 8.8.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Für die Terrassen im Souterrain (2 gleiche spiegelbildliche Wohnungen) habe ich jeweils ein "Sondernutzungsrecht". ... Die Feuerwehr mußte den Teich und das Wasser aus dem Lichtschacht abpumpen. b) Da kein Elementarschaden bei der Wohngebäudeversicherung der ETG eingeschlossen ist, wird nach schriftlicher Mitteilung der Versicherung der Schaden nicht übernommen. c) Z.Zt. wird die Wohnung noch durch eine Fachfirma die die Hausverwaltung beauftragt hat, trockengeheizt. ... Außerdem fallen Kosten durch Mietminderung durch den Mieter an.
Mängelbeseitigung vor Abschluß des Beweisverfahrens verhindern ?
vom 15.2.2010 30 € Historischer Preis
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Einige Wohnungen der Wohnanlage gehören einem Immobilien-Fonds. ... Es wurde zu Protokoll gegeben (keine Beschlussfassung) „Es werden lediglich die Mängel beseitigt, die dringend erforderlich sind und die Mieter keinen Anlass haben, Mietminderungen vorzunehmen“ Nun wurde von der Hausverwaltung angekündigt, dass eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden soll. Der Immobilienfonds will seine Wohnungen verkaufen und vorher müssen angeblich alle bestehenden Mängel beseitigt werden.
Schönheitsreparaturen nach Tod der Mieterin
vom 7.7.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung ist bereits leer geräumt. 1. ... Die Wohnung war seit 1987 (ca.) gemietet, sie war bei Bezug nicht renoviert. 1993 wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, in dem die Mieterin auf die Nutzung des Speicherabteils verzichtete, ebenso wurde die Möglichkeit von Mietminderungen bei einem Ausbau des Speichers ausgeschlossen. ... Änderungen an der Wohnung: * Anbringung von Rauputz in 2 Räumen.
Vermeidbarer Lärm
vom 27.8.2008 20 € Historischer Preis
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Sachverhalt: - Störung der Nachtruhe durch Mieter unter uns der eine nicht genehmigte WG unterhält (früher bis zu 5 Mitbewohner, jetzt nur noch 2). Bewohner haben alle Schichtdienst und kommen oder gehen mitten in der Nacht/Früh (zwischen 1-5 Uhr) Art der Lärmbelästigung: - Türenschlagen (Garage, Wohnung) - Fenster und Jalousien werden nicht rücksichtsvoll geschlossen/geöffnet (= Poltern oder lautes Nachfedern) - Laute Unterhaltungen oder Sexgestöhn bei geöffnetem Fenster unter unserem Schlafzimmer - Mischbatterie (Wasserhahn) wird kraftvoll geöffnet geschlossen welches einen Schlag durch die Wand auslöst der bis zu 60 db verursacht (gemessen mit Messgerät). ... Das der Wasserhahn laute Geräusche verursacht ist ihm z.B. bekannt. - Anzeige bei der Polizei (wurde vom Landratsamt wegen Mangel der Beweise der Vorsätzlichkeit vom "Schreibtisch" aus fallengelassen. - Mietminderung und Lärmprotokoll nachdem die Hausverwaltung nur immer ankündigte aber nichts passierte Ab wann ist ein Verhalten "rücksichtslos" oder "vorsätzlich"?
Schönheitsreparaturen in meiner Mietwohnung
vom 18.7.2017 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, wir haben unsere Wohnung gekündigt. Laut Hausverwaltung sollen die inneren Fenster unserer Doppelkastenfenster gestrichen werden. ... Abs. 6) vom vorherigen Nutzer erhalten hat, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung zu verwenden bzw. bei Ausführung durch das Mitglied an dieses auszuzahlen. (3) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen.
Zusatzvertrag zum Mietvertrag
vom 22.9.2016 75 € Historischer Preis
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Meine Frage: Als Wohnungssuchender in München habe ich über einen Makler eine Wohnung besichtigt und war recht erfreut über Lage und Zustand (Neubau). ... Der Mieter ist in diesen Fällen zur entsprechenden Erhöhung der Kautionsleistung verpflichtet. § 2 Namenschilder/Markisen/Parabolspiegel/Schlüssel Die erforderlichen Namensschilder sind, um einer einheitlichen Form willen, vom Mieter bei der Hausverwaltung zu bestellen und an diese zu bezahlen. ... Erforderliche Absenkungen der Raumtemperatur, zeitweiliges Stilllegen der Heizung oder ähnliche Einschränkungen, die durch gesetzliche Notverordnung, allgemeine Probleme in der Energieversorgung oder Reparaturen bedingt sind, berechtigen den Mieter nicht zu einer Mietminderung.
Immobilienkauf
vom 26.7.2008 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
., belegen Esmarchstraße 9, verbunden mit Sondereigentum an Wohnung/Teileigentum Nr. ………………laut Aufteilungsplan. ... Ihr Inhalt ist mir bekannt. § 1 Verkauf Die GbR Berlin Esmarchstraße 9 mit ihren vorgenannten Gesellschaftern - nachstehend auch „der Verkäufer“ genannt – verkauft frei von allen im Grundbuch eingetragenen und nicht eingetragenen Lasten, an ………………………. - nachstehend auch „der Käufer“ genannt – das vorstehend näher beschriebene Wohnungs-/Teileigentum, gelegen Vorderhaus/Seitenflügel/Hinterhaus ……………………. ... Instandhaltungsrücklagenkonto der Hausverwaltung Kontoinhaber: …………………… Kontonummer: ……………………… Bank: …………………… Bankleitzahl: …………………… und im übrigen an die Verkäufer zuzüglich Zinsen und abzüglich Bankspesen auszuzahlen, nachdem der amtierende Notar den Vertragschließenden schriftlich mitgeteilt hat, dass die folgenden Voraussetzungen gemäß Ziffer (5) a) bis d) sicher gestellt sind: a)Es ist sicher gestellt, dass dieser Vertrag rechtswirksam und ein vertragliches Rücktrittsrecht sowie ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen sind, b)Es ist sicher gestellt, dass die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen wird, c)Es ist sicher gestellt, dass die Lastenfreiheit des Kaufgegenstandes auch im Rang vor einer etwa vom Käufer zu bestellenden Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld vertragsgemäß hergestellt ist oder werden kann, d)Es ist sicher gestellt, dass dem Notar sämtliche für eine vertragsgerechte Eigentumsumschreibung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einschließlich der Verwaltergenehmigung mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen. (6) Der Notar wird von den Vertragschließenden ferner angewiesen, mit dem hinterlegten Kostenvorschuss die Notarkosten, die Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer, die Maklercourtage sowie alle sonstigen Kosten der Vertragsabwicklung zu zahlen und den auf dem Notaranderkonto nicht verbrauchten Betrag nebst anteiliger Zinsen an den Käufer zurück zu zahlen. (7) Soweit zur Ablösung von Belastungen des Kaufgegenstandes oder zur Bezahlung fälliger Wohngelder Auflagen der Gläubiger erteilt werden, kann der Kaufpreis nur durch Erfüllung dieser Auflagen und nicht durch sonstige Leistungen an den Verkäufer oder an Dritte bezahlt werden.