Renoviert eingezogen = renoviert ausgezogen bzw. unrenoviert = unrenoviert, oder was ist üblich?
vom 22.8.2009
40 €
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Wir sind Vermieter, Mietvertrag v. 26.7.2006, MV ab 1.11.2006, Erstbezug einer neu erstellten DH-Hälfte. Kündigung seitens der Mieter zum 31.8.2009. ... Außentüren, Beseitigen kleiner Putz-u.Holzschäden.usw.) 2)Der Vermieter kann die fälligen Schönheitsreparaturen bereits während der Laufzeit des Vertrages fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Grad der Abnutzung und Beschädigung gemäß nachstehndem Fristenplan erforderlichen Schönh.Rep. verlangen.